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FAQ
Die Frequently Asked Questions (FAQ) werden kontinuierlich weiter ausgebaut, wir freuen uns auf ihr Feedback dazu .
Die Produktion der Canexis Pharma AG erfolgt am eigenen Produktionsstandort in Schlattingen in der Schweiz.
Der Name steht für die Kernkompetenzen der Canexis Pharma AG:
Can – Cannabis
Ex – Extracts (Extrakte)
Is – Isolates (Isolate)
Pharma – pharmazeutische Qualität
Die Canexis Pharma AG ist auf die Verarbeitung und Veredelung von Cannabis zu pharmazeutischen Produkten spezialisiert. Das Portfolio umfasst unter anderem Cannabisextrakte, Destillate sowie reine Cannabinoid-Wirkstoffe (APIs).
Zu den Kernkompetenzen gehören insbesondere die Extraktion, Destillation, Aufreinigung und Herstellung cannabisbasierter pharmazeutischer Wirkstoffe.
Produktspezifikationen und individuelle Anforderungen werden im Rahmen der jeweiligen regulatorischen und technischen Möglichkeiten geprüft. Entscheidend sind dabei die geltenden Qualitäts-, GMP- und pharmakopöischen Anforderungen.
Ja. Die Canexis Pharma AG beliefert Kunden in internationalen Märkten. Voraussetzung für eine Lieferung ist, dass die jeweils erforderlichen regulatorischen Bewilligungen und Genehmigungen vorliegen.
GMP steht für Good Manufacturing Practice (Gute Herstellungspraxis). Die GMP-Richtlinien definieren Anforderungen an die Herstellung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Wirkstoffen.
Die Canexis Pharma AG arbeitet nach den für ihre Tätigkeiten geltenden regulatorischen Anforderungen und berücksichtigt die entsprechenden GMP-Vorgaben sowie relevante Pharmakopöen.
Die Canexis Pharma AG verfügt unter anderem über Zertifizierungen beziehungsweise Bewilligungen im Bereich:
Good Manufacturing Practice (GMP)
Good Distribution Practice (GDP)
Die aktuellen Zertifikate können auf unserer Seite Zertifikate & Bewilligungen eingesehen werden.
Regulierte pharmazeutische Produkte werden ausschliesslich an Kunden geliefert, die über die für den Bezug und die Verwendung erforderlichen Bewilligungen verfügen.
Je nach Produkt und regulatorischer Anforderung werden die erforderlichen Produkt- und Qualitätsdokumente bereitgestellt, beispielsweise Analysenzertifikate (CoA) und weitere produktspezifische Dokumentationen.
Der Kunde ist grundsätzlich dafür verantwortlich, die in seinem Land erforderlichen Importbewilligungen einzuholen. Die erforderlichen Bewilligungen müssen vorliegen, bevor eine entsprechende Lieferung erfolgen kann.
Aktuelle Stellenangebote werden auf der Seite Jobs veröffentlicht. Über den Job-Alert können Sie sich zudem informieren lassen, sobald neue Stellen bei der Canexis Pharma AG ausgeschrieben werden.
Die Lieferfristen sind abhängig vom Produkt, der Bestellmenge, der Verfügbarkeit sowie vom Zielland und den jeweiligen regulatorischen Anforderungen. Verfügbare Standardprodukte können in der Regel kurzfristig bereitgestellt werden.
Bei internationalen Lieferungen können zusätzliche Bearbeitungszeiten für Import- und Exportbewilligungen sowie weitere regulatorische Anforderungen entstehen.
Die konkrete Lieferfrist wird im Rahmen der Anfrage bzw. mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Die Canexis Pharma AG bezieht ihre pflanzlichen Rohstoffe von qualifizierten Anbaupartnern aus verschiedenen Regionen weltweit. Dazu gehören derzeit die Schweiz, Spanien, Italien, Südafrika, Kanada, USA, Kolumbien, Thailand und Nordmazedonien.
Durch die geografische Diversifizierung der Beschaffung reduzieren wir Abhängigkeiten und unterstützen eine zuverlässige Rohstoffversorgung. Unsere Anbaupartner arbeiten nach den geltenden GACP-Anforderungen. Alle Lieferanten werden durch die Canexis Pharma AG qualifiziert und die eingesetzten Ausgangsmaterialien gemäss unseren definierten Qualitätsanforderungen geprüft.
Unsere Produktionsräumlichkeiten unterliegen strengen GMP- und Hygienevorgaben und sind daher nicht öffentlich zugänglich.
Besichtigungen sind in begründeten Fällen und nach vorgängiger Absprache möglich. Dabei gelten die jeweiligen Zutritts-, Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen der Canexis Pharma AG.
Nein, nach der aktuellen Rechtslage in der Schweiz sind Cannabisextrakte nur über die Apotheken und über eine ärztliche Verschreibung erhältlich.
Über Sinn und Unsinn einer Verschreibungspflicht für Produkte mit weniger als 1 % THC kann man natürlich streiten, jedoch gibt es hier aus rechtlicher Sicht derzeit keine grosse Diskussionsgrundlage. Auf jeden Fall begrüssen wir die Abgabe als Arzneimittel über die Apotheke, da so die Qualität sichergestellt werden kann. Dies ist insbesondere am noch jungen Cannabismarkt äusserst wichtig. Wir raten auch davon ab, Produkte über Online-Shops zu beziehen, denn diese Produkte sind in der Regel nicht zugelassen und die Qualität wird nicht sichergestellt.
Die Produkte der Canexis Pharma AG werden entsprechend ihren produktspezifischen Anforderungen sicher und transportschutzgerecht verpackt. Dabei berücksichtigen wir die geltenden Qualitäts- und regulatorischen Anforderungen sowie die jeweiligen Transportbedingungen.
Die Versandverpackung wird auf Produkt, Menge und Zielland abgestimmt.